Stand: November 2007
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2. Urheberrechte
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3. Marken
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4. Verzicht auf Schadensersatzansprüche
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5. Keine Gewährleistung/Haftung für Drittinhalte
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6. Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit entgegen den Bestimmungen unter voranstehend Art. 3 und 4 eine Haftung der Förderverein für Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und
Prädikanten gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, haftet die Förderverein für Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und
Prädikanten nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Verluste, Beschädigungen etc. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes
Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Fälle höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Förderverein für Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und Prädikanten gemäß den voranstehenden Bestimmungen ausgeschlossen ist, gilt es auch für die persönliche
Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Förderverein für Lektorinnen und Lektoren,
Prädikantinnen und Prädikanten .